Muster für die Einführung eines KI-Notetakers nach Paragraph 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG
Stand: 30. Juli 2026 · Muster, keine Rechtsberatung
zwischen der [Arbeitgeber / Unternehmen], vertreten durch die Geschäftsleitung, und dem Betriebsrat der [Arbeitgeber / Unternehmen].
Die Betriebsparteien sind sich einig, dass der Einsatz KI-gestützter Meeting-Systeme die Zusammenarbeit erleichtern kann, zugleich aber personenbezogene Daten der Beschäftigten verarbeitet werden. Ziel dieser Vereinbarung ist ein transparenter, datensparsamer und mitbestimmter Einsatz, der eine individuelle Leistungs- und Verhaltenskontrolle ausschließt.
Diese Vereinbarung gilt persönlich für alle Beschäftigten im Sinne des Paragraph 5 BetrVG, räumlich für [Standorte] und sachlich für den Einsatz des Systems [Tool und Anbieter] bei internen und externen Besprechungen.
Gegenstand ist der Einsatz von [Tool und Anbieter] mit folgendem Funktionsumfang:
Ein über diesen Umfang hinausgehender Einsatz bedarf einer erneuten Vereinbarung.
Die Verarbeitung dient ausschließlich der Protokollierung von Besprechungen, der Erstellung von Zusammenfassungen und Aufgaben sowie der Unterstützung der teilnehmenden Beschäftigten. Eine Nutzung zu anderen Zwecken, insbesondere zur individuellen Leistungs- oder Verhaltenskontrolle, ist ausgeschlossen.
Die erhobenen Daten dürfen nicht zur Bewertung, zum Vergleich oder zur Kontrolle der Leistung oder des Verhaltens einzelner Beschäftigter verwendet werden. Auswertungen sind nur zulässig, soweit sie aggregiert und anonymisiert erfolgen und keinen Rückschluss auf einzelne Personen zulassen. Ein Verstoß gegen dieses Verbot begründet ein Beweisverwertungsverbot.
Verarbeitet werden Audiodaten, das daraus erstellte Transkript, Metadaten (Zeit, Dauer, Teilnehmende) sowie die Sprecherzuordnung nach Massgabe von [Sprecherzuordnung: aus / nicht-biometrisch / biometrisch]. Eine Verarbeitung biometrischer Daten im Sinne des Artikel 9 DSGVO erfolgt nur auf gesonderter Rechtsgrundlage und wird andernfalls technisch ausgeschlossen.
Zugriff auf Aufzeichnungen und Transkripte haben ausschließlich die am jeweiligen Gespräch teilnehmenden Beschäftigten sowie [benannte Rollen]. Ein Zugriff durch Vorgesetzte zum Zweck der Leistungskontrolle ist ausgeschlossen. Zugriffe werden protokolliert.
Aufzeichnungen und Transkripte werden nach [Aufbewahrungsdauer, z. B. 90 Tage] automatisch gelöscht. Eine längere Aufbewahrung im Einzelfall bedarf eines dokumentierten Grundes und der Information des Betriebsrats.
Der Beginn einer Aufzeichnung wird allen Teilnehmenden zu Beginn des Gesprächs deutlich angezeigt. Externe Gesprächspartner werden gesondert informiert und um Einwilligung gebeten. Die Beschäftigten erhalten eine verständliche Datenschutzinformation.
Die Aufzeichnung erfolgt [freiwillig mit Einwilligung / verpflichtend mit Widerspruchsrecht]. Ein Widerspruch oder eine verweigerte Einwilligung darf nicht zu Nachteilen führen. Beschäftigte können der Aufzeichnung im Einzelfall widersprechen.
Die Daten werden verschlüsselt übertragen und in [Speicherort / Hosting] gespeichert. Der Anbieter wird als Auftragsverarbeiter nach Artikel 28 DSGVO verpflichtet; ein Auftragsverarbeitungsvertrag liegt vor. Eine Nutzung der Daten zum Training von KI-Modellen des Anbieters ist ausgeschlossen.
Der Betriebsrat erhält Einsicht in die Systemkonfiguration, die Berechtigungen und die Protokolle. Er kann Sachverständige nach Paragraph 80 Abs. 3 BetrVG hinzuziehen. Jede Änderung des Funktionsumfangs, der Zwecke oder der Auswertung bedarf seiner vorherigen Zustimmung.
Diese Vereinbarung tritt am [Datum des Inkrafttretens] in Kraft. Sie kann mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden und wirkt bis zum Abschluss einer neuen Vereinbarung nach. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Vereinbarung im Übrigen wirksam.
Erstellt mit numigtm.com · Compliant Rollout Kit · Stand: 30. Juli 2026