DSGVO

DSGVO-konforme Gesprächsanalyse für den Vertrieb

Gesprächsaufzeichnung und KI-Analyse berühren mehrere DSGVO-Anforderungen: Rechtsgrundlage, Auftragsverarbeitung, Datenstandort und Drittlandtransfer. Diese Seite fasst zusammen, was die DSGVO verlangt, und wie Numi es erfüllt: EU-Hosting in Frankfurt, veröffentlichter AVV und selbst gehostete Transkription ohne US-KI-Anbieter im Verarbeitungsweg.

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Was die DSGVO von einer Gesprächsanalyse verlangt

  • Rechtsgrundlage und Einwilligung (Art. 6): Die Aufzeichnung braucht eine gültige Rechtsgrundlage. Bei Gesprächsaufzeichnung ist in der Regel die Einwilligung aller Beteiligten erforderlich.
  • Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28): Mit jedem Anbieter, der personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag verarbeitet, muss ein AVV geschlossen werden.
  • Datenstandort und Drittlandtransfer (Kapitel V): Ein Transfer in die USA ist nur mit Standardvertragsklauseln oder dem Data Privacy Framework zulässig. EU-Hosting vermeidet das Transferrisiko von vornherein.
  • Transparenz und Subprozessoren: Eine veröffentlichte Subprozessorenliste erlaubt es Betroffenen und Ihrer Datenschutzbeauftragten, die Verarbeitungskette zu prüfen.
  • Datenminimierung und Löschung (Art. 5, Art. 17): Klare Aufbewahrungsfristen und ein Löschkonzept gehören zu jeder rechtskonformen Gesprächsanalyse.

Numi vs US-Anbieter im Überblick

Vergleich, Stand August 2026
Kriterium Numi US-Anbieter
Datenstandort Nur EU: Server in Frankfurt, kein Drittlandtransfer im Regelbetrieb ⚠️US-Hosting; EU-Daten werden per SCCs und DPF übertragen
KI-Verarbeitung Selbst gehostet, quelloffen; kein US-KI-Anbieter im Verarbeitungsweg ⚠️US-KI-Stack (z. B. OpenAI, Anthropic) im Verarbeitungsweg
Auftragsverarbeitung Veröffentlichter AVV nach Art. 28 (Auftragsverarbeitungsvertrag) ⚠️DPA verfügbar; Verarbeitung überwiegend in den USA
Subprozessoren Subprozessorenliste veröffentlicht und einsehbar ⚠️Teils veröffentlicht; US-Anbieter dominieren die Kette
Deutsche Sprache Deutsch-first: Transkription und Scoring auf deutschen Gesprächen evaluiert ⚠️Meist English-first ausgelegt
Transferrisiko (Schrems II) Kein Drittlandtransfer bei EU-Verarbeitung ⚠️Transferrisiko bleibt trotz SCCs bestehen
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Wie Numi die Anforderungen erfüllt

  • Server ausschließlich in Frankfurt; im Regelbetrieb kein Drittlandtransfer.
  • Selbst gehostete, quelloffene Transkription (Whisper large-v3-turbo); kein US-KI-Anbieter im Verarbeitungsweg.
  • Veröffentlichter AVV nach Art. 28 und Subprozessorenliste für Ihre Datenschutzbeauftragte und den Einkauf.
  • Belegbasierte Scorecards: jeder Score verweist auf die konkrete Transkriptstelle, statt auf eine Black Box.
  • Deutsch-first: Transkription, Scoring und Coaching auf deutschen Vertriebsgesprächen evaluiert.

Fazit

DSGVO-Konformität bei der Gesprächsanalyse entscheidet sich an vier Punkten: Rechtsgrundlage, Auftragsverarbeitung, Datenstandort und Drittlandtransfer. Viele US-Tools erfüllen die formalen Anforderungen per Standardvertragsklauseln und DPF, verlagern das Transferrisiko aber nicht. Numi setzt an der Architektur an: ausschließliche Verarbeitung in der EU, selbst gehostete Modelle ohne US-KI-Anbieter, veröffentlichter AVV und Subprozessorenliste. Das ist keine Rechtsberatung, aber eine Grundlage, die Einkauf und Rechtsabteilung prüfen können.

Häufige Fragen

Ist die Aufzeichnung von Vertriebsgesprächen in Deutschland erlaubt?

Die Aufzeichnung braucht eine gültige Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO. Bei Gesprächsaufzeichnung ist in der Regel die Einwilligung aller Beteiligten erforderlich, und das heimliche Mitschneiden von Gesprächen ist unzulässig. Numi unterstützt einen einwilligungsbasierten Ablauf. Dies ist keine Rechtsberatung.

Reicht ein DPA mit einem US-Anbieter für DSGVO-Konformität?

Ein AVV ist notwendig, aber nicht ausreichend. Bei US-Verarbeitung bleibt trotz Standardvertragsklauseln und Data Privacy Framework ein Transferrisiko (Schrems II). EU-Hosting vermeidet den Drittlandtransfer von vornherein.

Was macht Numi DSGVO-freundlich?

Numi verarbeitet ausschließlich in der EU (Frankfurt), nutzt selbst gehostete, quelloffene Transkription ohne US-KI-Anbieter im Verarbeitungsweg und veröffentlicht seinen AVV nach Art. 28 sowie die Subprozessorenliste.

Wo werden meine Gesprächsdaten verarbeitet?

Bei Numi ausschließlich in der EU, mit Servern in Frankfurt. Es gibt im Regelbetrieb keinen Drittlandtransfer, und die eingesetzten Subprozessoren sind in einer veröffentlichten Liste einsehbar.

Unterstützt Numi deutschsprachige Gespräche?

Ja. Numi ist Deutsch-first: Transkription, Scoring und Coaching wurden auf deutschen B2B-Vertriebsgesprächen evaluiert.

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