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Kostenloses Tool · Compliant Rollout Kit 2 von 4
Beantworten Sie drei Fragen zum Teilnehmerkreis und zur Verarbeitung. Der Entscheidungsbaum bestimmt Ihre Rechtsgrundlage und setzt vier fertige Vorlagen zusammen: einen Absatz für die Meeting-Einladung, ein In-Meeting-Ansage-Skript in Deutsch und Englisch, einen Datenschutzhinweis-Block und ein CRM-Dokumentations-Snippet. Alles läuft im Browser, nichts wird hochgeladen oder gespeichert.
Stand: 30. Juli 2026 · Muster, keine Rechtsberatung
Muster, keine Rechtsberatung. Diese Vorlagen orientieren sich an der DSGVO, am Bundesdatenschutzgesetz und an Paragraph 201 StGB sowie an veröffentlichten Mustern von Datenschutzbehörden und Verbänden. Sie ersetzen keine individuelle Prüfung. Stimmen Sie den Text mit Ihrer oder Ihrem Datenschutzbeauftragten und im Zweifel mit anwaltlicher Begleitung ab. Erstellt mit numigtm.com.
Jede Aufzeichnung eines Meetings oder Vertriebsanrufs braucht in Deutschland zwei Dinge gleichzeitig: eine Rechtsgrundlage nach Artikel 6 DSGVO für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten und, weil ein Gespräch aufgezeichnet wird, die Beachtung von Paragraph 201 StGB zum Schutz des gesprochenen Wortes. Der Teilnehmerkreis bestimmt, welche der drei Grundlagen sinnvoll ist.
| Grundlage | Wann sinnvoll | Grenzen |
|---|---|---|
| Einwilligung Art. 6 Abs. 1 lit. a |
Externe Teilnehmer, Kundengespräche, Vertriebsanrufe. Der saubere Weg, wenn keine Weisungsbeziehung besteht. | Muss freiwillig, informiert, dokumentiert und jederzeit widerrufbar sein. Bei eigenen Beschäftigten wegen des Abhängigkeitsverhältnisses oft nicht wirklich freiwillig. |
| Berechtigtes Interesse Art. 6 Abs. 1 lit. f |
Eng umrissene Zwecke, in denen eine Einwilligung unpraktisch ist. Verlangt eine dokumentierte Interessenabwägung. | Deckt nicht die strafrechtliche Seite: Paragraph 201 StGB verlangt für die Audio-Aufzeichnung weiterhin die Einwilligung der Gesprächspartner. Bei Aufzeichnung selten allein tragfähig. |
| Betriebsvereinbarung + Paragraph 26 BDSG |
Interne Meetings mit eigenen Beschäftigten, wenn ein Betriebsrat besteht. Die belastbare Grundlage im Beschäftigtenkontext. | Setzt eine verhandelte Betriebsvereinbarung voraus (siehe Artefakt 1 des Kits). Externe Teilnehmer sind davon nicht erfasst und brauchen zusätzlich eine Einwilligung. |
Der Entscheidungsbaum oben schlägt bei "Automatisch" die Grundlage anhand des Teilnehmerkreises vor: Einwilligung bei externen oder gemischten Runden, Betriebsvereinbarung bei rein internen Runden.
Paragraph 201 StGB stellt es unter Strafe, das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen ohne dessen Einwilligung auf einen Tonträger aufzunehmen. Auch das Gebrauchen oder Zugänglichmachen einer solchen Aufnahme ist strafbar. Der Strafrahmen reicht bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Das gilt für jedes vertrauliche Gespräch, auch für einen Videocall oder Vertriebsanruf, denn auch dort wird gesprochenes Wort aufgezeichnet.
Der Unterschied zum US-Recht. In vielen US-Staaten genügt die Einwilligung einer Partei (one-party consent), um ein Gespräch aufzuzeichnen. In Deutschland ist das anders: Weil Paragraph 201 StGB das Wort jeder sprechenden Person schützt, brauchen Sie faktisch die Einwilligung aller Teilnehmer. Ein aus dem US-Vertrieb übernommenes "This call may be recorded" reicht nicht, wenn es nicht als echte, widerrufbare Einwilligung ausgestaltet ist.
Der Tatbestand knüpft an die Tonaufnahme an. Wird das Audio dauerhaft gespeichert, ist die Einwilligung aller Teilnehmer zwingend. Bei einer reinen Live-Transkription, bei der kein Audio gespeichert wird, ist die strafrechtliche Bewertung weniger eindeutig, weil kein klassischer Tonträger entsteht. Die DSGVO gilt jedoch unverändert: Ein Transkript mit Sprecherzuordnung ist ein personenbezogenes Datum, das eine Rechtsgrundlage und Transparenz braucht. Der sichere Weg bleibt in beiden Fällen die Ankündigung und, bei Externen, die Einwilligung.
Eine Einwilligung ist nach Artikel 7 Absatz 3 DSGVO jederzeit widerrufbar, und der Widerruf muss so einfach sein wie die Erteilung. Widerruft eine Person mitten im Meeting, gilt:
Das In-Meeting-Ansage-Skript des Generators enthält eine vorbereitete Zeile für genau diesen Fall, damit die moderierende Person nicht improvisieren muss.
Ein Account Executive führt einen aufgezeichneten Videocall mit einem potenziellen Kunden. Ein KI-Assistent tritt dem Call bei, zeichnet auf und erstellt ein Protokoll. So wird der Generator ausgefüllt:
Der Generator legt den Einladungs-Absatz in die Kalendereinladung, damit der Kunde die Aufzeichnung schon vor dem Termin kennt. Zu Beginn liest der AE die In-Meeting-Ansage vor und wartet die Zustimmung ab. Der Datenschutzhinweis geht als Link mit; das CRM-Snippet hält fest, dass die Einwilligung eingeholt wurde. Widerspricht der Kunde, greift die vorbereitete Widerrufs-Zeile, und die Aufzeichnung endet.
Der Generator setzt diese vier Bausteine aus Ihren Angaben zusammen. Der folgende Volltext zeigt sie für den häufigsten Fall (externe Teilnehmer, Aufzeichnung, Einwilligung, Auto-Join-Bot) und lässt sich direkt übernehmen. Sie können alle Vorlagen auch als eigenständiges Dokument öffnen und drucken.
Nein. Das Aufzeichnen des nichtöffentlich gesprochenen Wortes ohne Einwilligung aller Teilnehmer ist nach Paragraph 201 StGB strafbar, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Anders als im US-Recht, wo oft die Einwilligung einer Partei genügt, gilt in Deutschland faktisch ein Allparteien-Prinzip. Die DSGVO verlangt zusätzlich eine Rechtsgrundlage nach Artikel 6. Ein berechtigtes Interesse nach Artikel 6 Abs. 1 lit. f kann die DSGVO-Grundlage liefern, hebt die Strafbarkeit nach Paragraph 201 StGB aber nicht auf.
Paragraph 201 StGB knüpft an das Herstellen einer Tonaufnahme an. Wird das Audio gespeichert, greift der Straftatbestand am deutlichsten, und die Einwilligung aller Teilnehmer ist zwingend. Bei einer reinen Live-Transkription ohne gespeichertes Audio ist die strafrechtliche Lage weniger eindeutig, aber die DSGVO gilt unverändert: ein Transkript mit Sprecherzuordnung ist ein personenbezogenes Datum und braucht eine Rechtsgrundlage sowie Transparenz. In beiden Fällen ist die klare Ankündigung, und bei Externen die Einwilligung, der sichere Weg.
Drei Grundlagen kommen in Betracht. Die Einwilligung nach Artikel 6 Abs. 1 lit. a ist der saubere Weg bei externen Teilnehmern und Kundengesprächen, freiwillig, informiert und jederzeit widerrufbar. Das berechtigte Interesse nach Artikel 6 Abs. 1 lit. f ist für eng umrissene Zwecke möglich, verlangt eine dokumentierte Abwägung und deckt die strafrechtliche Seite nicht ab. Im Beschäftigtenkontext ist eine Betriebsvereinbarung samt Paragraph 26 BDSG die belastbare Grundlage für interne Aufzeichnungen. Der Entscheidungsbaum führt Sie anhand des Teilnehmerkreises zur passenden Grundlage.
Eine Einwilligung ist nach Artikel 7 Abs. 3 DSGVO jederzeit widerrufbar. Widerruft eine Person mitten im Meeting, muss die Aufzeichnung ihres gesprochenen Wortes ab diesem Zeitpunkt enden. Der bis dahin aufgezeichnete Teil bleibt rechtmäßig, weil der Widerruf nicht rückwirkt; die weitere Aufzeichnung ist es nicht mehr. In der Praxis: Aufzeichnung stoppen oder den weiteren Beitrag der Person ausschließen und löschen, den Widerruf dokumentieren und ohne Nachteil behandeln. Der Generator liefert eine vorbereitete Ansage-Zeile für diesen Fall.
Ja. Tritt ein KI-Assistent automatisch dem Meeting bei und zeichnet auf oder transkribiert, müssen alle Teilnehmer zu Beginn deutlich darauf hingewiesen werden, und sie müssen widersprechen können. Das folgt aus der Transparenzpflicht der DSGVO und, bei Aufzeichnung, aus Paragraph 201 StGB. Ab dem 2. August 2026 verstärkt Artikel 50 der KI-Verordnung die Transparenzanforderungen. Der sichere Weg ist eine ausdrückliche Ansage am Anfang plus ein Hinweis in der Einladung. Der Generator erzeugt beide Bausteine.
Nein. Der Generator und die Vorlagen sind Muster und Bildungshilfen, keine Rechtsberatung. Sie orientieren sich an der DSGVO, am Bundesdatenschutzgesetz, an Paragraph 201 StGB und an veröffentlichten Mustern von Datenschutzbehörden und Verbänden. Die konkrete Ausgestaltung sollte mit der oder dem Datenschutzbeauftragten und im Zweifel mit anwaltlicher Begleitung abgestimmt werden.
Vier rechtlich verpflichtende Artefakte gehören zu jedem deutschen KI-Notetaker-Rollout. Dies ist das zweite. Die weiteren sind über die Rollout-Kit-Übersicht erreichbar.